FREIE WÄHLER Kreisvereinigung Osnabrück Land

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Wir FREIE WÄHLER

  • bekennen uns zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung

  • stehen für solide Staatsfinanzen, Verlässlichkeit und Transparenz in der Politik

  • sind die Partei in der Mitte, unabhängig und wertkonservativ

  • setzen uns nachdrücklich für den Erhalt gewachsener lokaler, regionaler und überregionaler Traditionen ein.

  • sind zugleich bürgerlich-liberal, denn wir treten für die Sicherung der Bürgerrechte und damit der Freiheit des Einzelnen ein

  • wollen Bewährtes erhalten und mit den Anforderungen der modernen Gesellschaft in einer globalisierten Welt in Einklang bringen

  • stellen den Menschen und sein Wohl in den Mittelpunkt

  • können durch starke kommunale Verwurzelung unsere über Jahre gesammelten Erfahrungen aus Rathäusern und Kommunalparlamenten in die Landtage und den Bundestag einbringen

  • wenden uns gegen Extremismus jeder Art


Sie möchten die Arbeit der Kreisvereinigung für eine bürgernahe, ideologiefreie Politik unterstützen?

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Wichtige Hinweise

Als Privatperson können Sie Ihre Spende bis zu einer Höhe von 1.650 Euro im Jahr (bzw. 3.300 Euro bei Ehepaaren) steuerlich geltend machen.

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Transparenz und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind uns im Interesse unsere Spender besonders wichtig. Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen wollen, werden wir Sie nach Ihren personenbezogenen Daten fragen. Hierbei handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung). Diese Angaben werden benötigt, um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können und wir verarbeiten sie gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) auf der Grundlage geeigneter Garantien im Rahmen unserer rechtmäßigen Tätigkeiten.


Bitte beachten Sie zudem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kreditkartenbesitzer bzw. Kontoinhaber identisch sein muss. Sofern Sie eine oder mehrere Spendenzuwendungen ab 10.000 Euro an uns übermitteln, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz in unserem Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes werden wir Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzeigen. Ihre personenbezogenen Daten sowie die Summe der Spende werden als Bundestagsdrucksache und auf der Website des Bundestags veröffentlicht.


Vielen Dank allen Unterstützern.

Ihre